Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen will; es handelt sich jedenfalls um keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Die Patientenverfügung bietet heute eine gesetzlich anerkannte Grundlage, die medizinische Versorgung für den Fall festzulegen, dass die eigene Willensfähigkeit einmal verloren gehen sollte.
Sie enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter–)Behandlung.
Patientenverfügungen werden auch in der Kirche diskutiert. Daher gibt es mittlerweile einen kirchlichen Leitfaden, der Informationen zur Patientenverfügung enthält, wenn dadurch ein Glaubenskonflikt entsteht. Wir halten diese Broschüre neben der Information des Bundesjustizministeriums für Sie bereit.
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